Die Kontaktstelle bietet für Schüler mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung, Sinnesbehinderung und seelischer Behinderung eine individuelle Begleitung und Betreuung durch Hilfs- und Fachkräfte im Unterricht an. Diese Leistung erbringen wir sowohl in Förderschulen, als auch in Regelschulen. Dabei ist die Leistung abhängig vom individuellen Hilfebedarf des Schülers. Damit eine optimale Begleitung gelingt, arbeiten wir eng mit den Eltern, der Lehrkraft und der Schule zusammen. Das Kind steht dabei immer im Mittelpunkt. Mit der Schulbegleitung ermöglichen wir es, dass Schüler/innen mit Behinderung mit hohem Hilfebedarf eine Schule besuchen und sozial integriert am Schulleben teilhaben können. Die Mitarbeiter/innen der Kontaktstelle erbringen die individuell auf das Kind abgestimmte Unterstützung im motorischen, sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich. Oft ist eine Integration des Kindes mit Behinderung in die Regelschule nur mit dieser Dienstleistung möglich. Auf dem Weg hin zur inklusiven Schule wird die Schulbegleitung immer eine wichtige und notwendige Dienstleistung für Schüler und Schule sein.
Der Bedarf an Unterstützung von Kindern mit Behinderung im Regelkindergarten, in der SVE oder in der Heilpädagogischen Tagesstätte steigt. Hier bietet die Kontaktstelle durch Individualhelfer Unterstützung an. Geschulte Hilfskräfte begleiten ähnlich wie in der Schulbegleitung das Kind während des Aufenthaltes in der Einrichtung, damit es am Angebot teilnehmen kann.
Je nach Diagnose werden die Anträge entweder beim Jugendamt oder dem Bezirk Oberbayern gestellt. Dem Antrag müssen ein ärztliches Attest und eine schulische Stellungnahme beigefügt werden.
Wir suchen eine passende Schul- oder Individualbegleitung für Ihr Kind. Diese lernen Sie in einem persönlichen Gespräch kennen.
Bei der Auswahl der Schul- und Individualbegleitungen orientieren wir uns an den Bedarfen der Kinder.
Je nach Art der Behinderung unterscheiden sich die Kostenträger. Liegt als primäre Behinderung eine körperliche oder geistige Behinderung vor oder besucht ihr Kind noch nicht die Schule, ist der Bezirk Oberbayern der zuständige Kostenträger. Bei seelischen Behinderungen ist der Kostenträger das Amt für Jugend und Soziales am Wohnort. Um eine Individualbegleitung beantragen zu können, muss ein eindeutiger Bedarf vorliegen, der durch ein ärztliches Gutachten und eine Stellungnahme der aufnehmenden Einrichtung belegt wird. Die Einrichtung benötigt einen Integrationsplatz für das Kind.