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Betreuerin betrachtet mit Kind ein Buch | © Gettyimages/iStockphoto - FatCamera

Familienunterstützender Dienst

Familienunterstützender Dienst

Eltern und Angehörige von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit Behinderung, die zu Hause im Elternhaus leben, sind häufig mit der Betreuung und Begleitung sehr belastet. Die Kontaktstelle bietet für diese Familien Unterstützung an. Unsere qualifizierten Mitarbeiter/innen betreuen stundenweise Familienmitglieder mit Behinderung. Während wir uns um das Kind, den Jugendlichen oder Erwachsenen kümmern, können Eltern die freie Zeit zur Entspannung nutzen, Erledigungen machen, oder ihren eigenen Interessen nachgehen. Besonders für Kinder und Jugendliche ist es oft hilfreich auch andere Bezugspersonen als ihre Eltern um sich zu haben, um sich weiterentwickeln zu können. Mit der Betreuung fördern wir die Kompetenzen der Menschen mit Behinderung. Sie können neue Vorlieben entdecken und Erfahrungen machen. Je nach Bedarf und Wunsch betreuen wir Menschen mit Behinderung zu Hause oder außerhalb des häuslichen Umfeldes. Die Mitarbeiter/innen werden von einer Fachkraft der Kontaktstelle unterstützt, angeleitet und regelmäßig weitergebildet. Die Fachkraft begleitet und berät im engen Kontakt die Familien. Dadurch können wir eine hohe Qualität der Leistung sicherstellen.

Kontaktstelle für Menschen mit Behinderung Erding

Landshuter Str. 37
85435 Erding


E-Mail: kontaktstelle-erding@​caritasmuenchen.org
Telefon: 08122 958090
Fax: 08122 9580929

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Nein, wir übernehmen keine pflegerischen Dienstleistungen.

Nein, wir können aber bei der Hausarbeit unterstützen.

Nein, Fahrdienste können nur in Verbindung mit Betreuung geleistet werden.

Ja, wir bieten auch FED am Samstag und Sonntag.

Wenn bei dem zu betreuenden Angehörigen ein Pflegegrad vorliegt, gibt es die Möglichkeit, die Entlastung über die Leistungen der Pflegekasse abzurechnen. Wir bieten Ihnen den Service, Ihr Budget zu überwachen. Bei Pflegegrad 1 - 5:  Entlastungsbetrag 125€ pro Monat §45 b SGB XI. Bei Pflegegrad 2 - 5 zusätzlich: Verhinderungspflege 1612€ pro Jahr §39 SGB XI Kurzeitpflege bis zu 50 %, 806€ pro Jahr §42 SBG XI. Liegt kein Pflegegrad vor, besteht die Möglichkeit die Kosten privat zu übernehmen.

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